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Voraussichtliche Fragen

Derzeit befinde ich mich in Deutschland und unser Büro befindet sich in Warsaw.

Auf diesem Markt beschäftigen wir uns seit dem Jahr 2021. In dieser Zeit erforschen wir aufmerksam diesen Bereich und beobachten die Statistik der pflegebedürftigen Menschen.

Unsere Betreuungskräfte kommen aus Osteuropäischen Ländern. Meistens aus Polen und aus der Ukraine.

Wir haben mindestens drei Varianten, unsere Arbeitskräfte in Deutschland zu beschäftigen.

  • Die erste Variante mit der A1 Bescheinigung.
  • Die zweite Variante laut deutschem Gesetz. Wir melden die Betreuungskraft bei der Krankenkasse an. Deswegen erhält sie die Sozial- und Krankenversicherung und wir haben die Gelegenheit, für unsere Betreuungskräfte direkt in Deutschland die Steuer zu bezahlen.
  • Die dritte Möglichkeit ist mit Hilfe von Aufenthaltstitel der Betreuungskräfte, die wegen des Krieges aus der Ukraine nach Deutschland umgezogen sind. Das ist eine Arbeitserlaubnis und mit Aufenthaltstitel können die Ukrainer in Deutschland offiziell berufstätig sein.

Selbstverständlich! Unsere Mannschaft bemüht sich, die Deutschkenntnisse unserer Betreuungskräfte zu verbessern und danach das Niveau zu prüfen, bevor wir unseren Betreuungskräften die Aufträge erteilen.

Wir sind ein kundenfreundliches Unternehmen. Unsere Aufgabe ist, in knapper Frist so schnell wie möglich unsere Leistung mit hoher Qualität zu erbringen. Wir sind täglich (das Wochenende auch) für Sie verfügbar. Wir brauchen ab 30 Minuten.

Es gibt 3 Bereiche, in welchen unsere Betreuungskräfte die Leistungen erbringen können:
1) Im Bereich der hauswirtschaftlichen Versorgung:

  • a) Alle allgemein notwendigen, grundlegenden Maßnahmen zur Aufrechterhaltung einer eigenständigen Haushaltsführung
  • b) Die Zubereitung von Speisen
  • c) Das alltägliche Geschirr-Spülen
  • d) Das Wechseln und Waschen der Wäsche und Kleidung
  • e) Die Pflege der Zimmerpflanzen

2) Im Bereich des Ausübens alltäglicher Aktivitäten:
  • a) Die Begleitung bei Spaziergängen / oder Spazierfahrten mit Rollstuhl
  • b) Die Unterstützung beim Ausüben von Hobbys und Freizeitbeschäftigungen
  • c) Die Begleitung zu Kulturveranstaltungen (Kino, Konzerte, Familienfeste)
3) Im Bereich der Grundpflege:
  • a) Die Körperpflege (u.a. Waschen/Duschen, Zahnpflege, Rasieren, Darm- oder Blasenentleerung)
  • b) Das Mundgerechte Zubereiten oder die Aufnahme der Nahrung
  • c) Die Mobilität (u.a. einfache Hilfe beim Aufstehen und Zu-Bett-Gehen, An- und Auskleiden, ggf. Unterstützung beim Gehen/Stehen/Treppensteigen)
  • d) Die Begleitung bei Arztbesuchen
  • e) Die Pflege der Zimmerpflanzen
Es gibt auch Leistungen, die zusätzlich bezahlt und vorzeitig vereinbart werden müssen und bedürfen der Zustimmung des DLs.. Zum Beispiel die Nachteinsätze oder das Fahren des Autos.
5) Ausdrücklich ausgenommen von den Leistungen sind insbesondere Garten-, professionelle Reinigungs-Dienstleistungen, Schneeräumung, Garagearbeiten, Heizen in Ofen und Kaminen, Feldarbeiten sowie medizinische Behandlungspflege (wie zum Beispiel Injektionen, Verbandwechsel, Medikamentengabe, etc.). sowie Tätigkeiten in Außengebäuden sind ausgeschlossen und bedürfen der Zustimmung des DLs. Das gleiche gilt für das Fensterputzen.)

Laut des Bundesministeriums für Gesundheit sind diejenigen Menschen pflegebedürftig, die „wegen einer körperlichen, geistigen oder seelischen Krankheit oder Behinderung in erheblichem oder höherem Maße der Hilfe bedürfen.“ (vgl. hierzu ausführlich http://www.bmg.bund.de/pflege/wer-ist-pflegebeduerftig/pflegebeduerftigkeit.html)
Nach der Definition des § 14 Abs. 1 SGB XI muss eine Hilfebedürftigkeit bei alltäglichen Dingen voraussichtlich für mindestens sechs Monate in erheblichem oder höherem Maße (§ 15) bestehen.

Nachdem Sie sich in aller Ruhe für eine passende Betreuungskraft entschieden haben und der Dienstleistungsvertrag unterzeichnet ist, dauert es i. d. R. zwischen drei bis fünf Tagen, bis Ihre 24 Stunden Betreuungskraft bei Ihnen zu Hause eintrifft.

Nachdem wir den von Ihnen ausgefüllten Anamnese-Fragebogen vorliegen haben, leiten wir diesen an unsere Kooperationspartner weiter, um die für Ihre Pflege- und Betreuungssituation passenden Personalvorschläge zu erhalten. In der Regel bekommen Sie zwischen zwei bis vier Profile vorgeschlagen. Selbstverständlich entscheiden Sie selbst, welches Personalprofil am besten zu Ihnen passt.

Diesen beschriebenen Fall gibt es aufgrund des umfangreichen Auswahlprozesses nur sehr selten. Sollte er tatsächlich eintreffen, steht Ihnen das Team der Begleitender Stern mit „Rat und Tat“ zur Seite und vermittelt Ihnen umgehend eine neue Pflege- oder Betreuungskraft. Je nach Sachlage entstehen Ihnen hierfür Kosten für An- und Abreise der Pflege- oder Betreuungskräfte in Höhe von 170 - 250 € (für beide Fahrten).

Die Erteilung von vom Dienstleistungsvertrag abweichenden Aufgaben an die entsandten Betreuungskräfte durch Sie als Kunden ist strikt verboten. Laut Dienstleistungsvertrag dürfen der Dienstleistungsempfänger oder Dritte die entsandten Betreuungskräfte nicht für andere Zwecke und/oder mit anderen Aufgaben beauftragen sowie an andere, nicht per Dienstleistungsvertrag definierte Orte weiter entsenden. Denn zur Erfüllung der gesetzlichen Richtlinien der Dienstleistungsfreiheit ist nur der jeweilige Kooperationspartner gegenüber seinem entsandten Personal weisungsbefugt und übt somit das sogenannte „Direktionsrecht" aus.
Sollten sich bei Ihnen im Laufe der Betreuungszeit Änderungen oder Anpassungen ergeben, so wenden Sie sich bitte an Ihren Kooperationspartner oder an uns, damit die erforderlichen vertraglichen Anpassungen schnell und unkompliziert durchgeführt werden.

Der entsandten Betreuungskraft muss ein kostenfreies, möbliertes und vor allem verschließbares Zimmer zur alleinigen Nutzung zur Verfügung gestellt werden. Dieses sollte nicht im Keller sein, sodass das Zimmer mit ausreichend Tageslicht sowie Frischluftzufuhr ausgestattet ist. Auch der Zugang zu einem Waschraum sowie zur Küche muss jederzeit uneingeschränkt möglich sein. Zudem ist der Dienstleistungsnehmer dazu verpflichtet, für eine ausreichende Verpflegung der entsandten Betreuungskraft zu sorgen.

Bei allen unseren Kooperationspartnern haben Sie eine vertraglich geregelte Kündigungsfrist von zwei Wochen. Die Kündigung hat schriftlich zu erfolgen und ist an den entsprechenden Kooperationspartner zu richten. Bei Tod des Pflegebedürftigen erlischt der Vertrag i.d.R. nach sieben Tagen. In dieser Zeit wird die schnelle Abreise der Betreuungskraft organisiert.

Sie bekommen monatlich von uns eine Rechnung per Post oder Email zugestellt wird. Der Monatsbetrag ist bis spätestens 7 Tage nach Erhalt der Rechnung zu überweisen

Gegenstand der Entsendung ist ein Dienstleistungsvertrag, welcher zwischen Ihnen als Kunde und dem osteuropäischen Unternehmen geschlossen wird. Der Dienstleistungsvertrag ist in der Regel unbefristet und endet spätestens 7 Tage nach dem Tod der Person, die die häusliche Pflege in Anspruch nimmt. Selbstverständlich kann der Dienstleistungsvertrag jederzeit ohne Angabe von Gründen mit einer Frist von 14 Tagen gekündigt werden

Durchaus kann die Situation entstehen, dass die zu betreuende Person aufgrund von Therapiemaßnahmen ins Krankenhaus muss. Die Abwesenheit der zu betreuenden Person bis zu 14 Tagen lässt den Vertragsbestand unberührt. Danach ruht der Dienstleistungsvertrag, bis eine Wiederaufnahme durch den Dienstleistungsempfänger wieder erwünscht ist. Bitte haben Sie Verständnis dafür, dass im Falle der Abreise der Pflege- oder Betreuungskraft (während des Krankenhausaufenthaltes) von Seiten der polnischen Dienstleistungsunternehmen nicht sichergestellt werden kann, dass die selbe Kraft nach Beendigung des stationären Aufenthaltes wieder für Sie als Kunde verfügbar ist. Auf jeden Fall aber werden alternative Pflegekräfte zur Verfügung stehen.

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Begleitender Stern, Altenpflege in Deutschland, 24 Stunden Betreuerin

Über uns

Begleitender Stern ist eine Agentur, die für Pflege, Werte und Respekt steht. Wir erbringen Leistungen im Bereich der Altenpflege in ganz Deutschland. Wir sind ein kundenorientiertes Team und die Priorität des Unternehmens ist es, einen modernen Kundenservice zu gewährleisten und ein angenehmes Umfeld für die Mitarbeiter zu schaffen.

Auf unserer Website finden Sie alle ausführlichen Informationen über unser Dienstleistungsangebot und können selbst Pflegekräfte für Ihre pflegebedürftigen Angehörigen auswählen.

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Füllen Sie den Fragebogen aus und geben Sie uns Informationen zu Ihren Betreuungsanforderungen, damit wir ein іndividuelles und zugeschnittenes Angebot erstellen können. Wir werden uns umgehend bei Ihnen melden und Ihnen unverbindliche Personalvorschläge unterbreiten

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