Die Pflegegrade sind die fünf Kategorien, in die Menschen mit Pflegebedürftigkeit eingestuft werden.
Sie werden in:
Anhand dieser Einstufung werden die Pflegegelder berechnet und von der Pflegekasse ausgezahlt. Die neuen Pflegegrade gelten seit Januar 2017.
Menschen mit eingeschränkter Alltagskompetenz erhalten eine neue Einstufung und somit eine höhere finanzielle Unterstützung.
Um den Pflegegrad zu erhalten, müssen Sie den Antrag auf Einstufung stellen. Wenn bereits eine Pflegestufe anerkannt war, wird automatisch in den entsprechenden Pflegegrad umgestellt.
Den Antrag stellen Sie bei der Krankenkasse des Pflegebedürftigen. Der Medizinische Dienst der Krankenversicherung (MDK) prüft das Vorliegen der Pflegebedürftigkeit und erkennt diese an. Es ist wichtig, den Antrag so früh wie möglich zu stellen, da die Leistungen erst ab dem Monat der Antragstellung gezahlt werden.
Wenn der Pflegebedürftige privat versichert ist, erfolgt die Begutachtung nicht durch den MDK.
Bei allen anfallenden Fragen stehen Ihnen die Pflegeberater Ihrer Pflegekasse zur Verfügung. Informationen können Sie auch über das Bürgertelefon des Bundesministeriums für Gesundheit unter den folgenden Telefonnummern erhalten:
Wenn Sie privat Versichert sind sollten Sie sich an das Versicherungsunternehmen wenden, bei dem Sie versichert sind. Sie können sich auch auf der Internetseite des Bundesministeriums für Gesundheit informieren: https://www.bundesgesundheitsministerium.de/
Laut Angaben des Bundesministeriums für Gesundheit erhalten seit 2017 alle pflegebedürftigen Personen automatisch höhere finanzielle Unterstützung. Sie können mit den folgenden Geldleistungen rechnen:
Pflegegrad 1 |
Pflegegrad 2 |
Pflegegrad 3 |
Pflegegrad 4 |
Pflegegrad 5 |
|
|---|---|---|---|---|---|
Monatliche Erstattung |
- |
316 Euro |
545 Euro |
728 Euro |
901 Euro |
Monatliche Erstattung |
|
Pflegegrad 1 |
- |
Pflegegrad 2 |
316 Euro |
Pflegegrad 3 |
545 Euro |
Pflegegrad 4 |
728 Euro |
Pflegegrad 5 | 901 Euro |
Füllen Sie den Fragebogen aus und geben Sie uns Informationen zu Ihren Betreuungsanforderungen, damit wir ein іndividuelles und zugeschnittenes Angebot erstellen können. Wir werden uns umgehend bei Ihnen melden und Ihnen unverbindliche Personalvorschläge unterbreiten
In diesem Zusammenhang gibt es das Neue Begutachtungsassessment (NBA), das zusammen mit dem Pflegestärkungsgesetz 2 (PSG II) eingeführt wurde.
Das NBA sieht eine neue Form der Bewertung vor, bei der nicht mehr primär der körperliche Zustand, sondern vor allem die geistige Funktionsfähigkeit überprüft wird, um festzustellen, inwieweit der Pflegebedürftige noch eigenständig handeln kann.
Pflegegrad |
Punkte |
|---|---|
Pflegegrad 1 |
12,5 bis unter 27 Punkte |
Pflegegrad 2 |
27 bis unter 47,5 Punkte |
Pflegegrad 3 |
47,5 bis unter 70 Punkte |
Pflegegrad 4 |
70 bis unter 90 Punkte |
Pflegegrad 5 |
90 bis 100 Punkte |
Bei der neuen Begutachtungsmethode werden neue Evaluierungsmethoden angewendet, wodurch die genaue Messung in Minuten keine entscheidende Rolle mehr spielt.
Personen, die bereits eine Pflegestufe haben, werden entsprechend der Punkteverteilung automatisch in den entsprechenden Pflegegrade eingestuft.
Es werden detaillierte Begutachtungen in den folgenden Bereichen durchgeführt, um darauf basierend eine Einstufung vorzunehmen. In Klammern finden Sie den Anteil, den jeder Bereich auf die Einstufung des Pflegegrades hat
Es wird untersucht, inwieweit die Person in der Lage ist, sich innerhalb ihres Wohnbereichs zu bewegen. Können sie noch Treppen steigen oder benötigen sie dabei Hilfe? (10%)
Es wird geprüft, ob die Person in der Lage ist, Nahrung selbständig aufzunehmen und Körperpflege durchzuführen. Dabei wird auf die bisherige Grundpflege Bezug genommen. (40%)
Es wird festgestellt, inwieweit die Person noch in der Lage ist, sich zeitlich und räumlich zu orientieren. (15%)
Es wird überprüft, ob die Person in der Lage ist, Wundversorgungen durchzuführen, Medikamente eigenständig einzunehmen und eigenverantwortlich für die Einhaltung der Therapie zu sorgen. Können sie einen Arzt aufsuchen? (20%)
Es wird festgestellt, ob die Person möglicherweise selbstschädigendes Verhalten, autoaggressives Verhalten oder nächtliche Unruhe zeigt. (15%)
Es wird untersucht, ob die Person noch in der Lage ist, ihren Alltag selbstständig zu gestalten und soziale Kontakte zu pflegen. (15%)
Wenn eine private Pflegeperson, die in der häuslichen Pflege tätig ist, eine Vertretung benötigt, spricht man von Verhinderungspflege. Unter bestimmten Bedingungen übernimmt die Pflegeversicherung die Kosten für diese Ersatzpflege. Es gelten folgende Voraussetzungen:
Die Höhe der Leistungen für die Verhinderungspflege hängt davon ab, wer die Pflege übernimmt. Es werden maximal 1.612 Euro pro Jahr zur Verfügung gestellt, wenn professionelles Pflegepersonal eingesetzt wird. Wenn jedoch ein Angehöriger, Freund oder Nachbar die Pflege übernimmt, erfolgt die Vergütung anhand eines Stundensatzes, der durch entsprechende Nachweise belegt werden muss. In diesem Fall wird nur der Pflegegeldbetrag ausgezahlt.
Die Höhe der Verhinderungspflege richtet sich auch nach dem Pflegegrad, der dem pflegebedürftigen Personen zugesprochen wurde.
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